Nutzungsbedingungen
der Software-as-a-Service (SaaS) Leistung „Kasaia“

angeboten durch die PICTURE GmbH, Friesenring 32, 48147 Münster
im Folgenden – Anbieter –

Alter Stand: 10.07.2019

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die Bereitstellung der Standard-Software „Kasaia“ in dem Betriebsmodell „Software-as-a-Service“ (im Folgenden: „SaaS“) gemäß der jeweils aktuellen Produktbeschreibung durch den Anbieter gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts durch den Kunden.

Kasaia ist eine Software zur Erstellung und Pflege von Stellenbewertungen und Stellenbeschreibungen.

Nutzdaten sind die Daten und Informationen, die der Kunde oder von ihm ernannte berechtigte Nutzer innerhalb von Kasaia erstellen, pflegen, hochladen oder verknüpfen.

Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das ihm vorgelegte Angebot formlos oder formgebunden annimmt.

Bei Nutzung der Explorer-Edition kommt der Vertrag zustande, indem der Kunde die Bereitstellung einer Explorer-Edition beim Anbieter formlos beantragt, diese Nutzungsbedingungen akzeptiert und der Anbieter die Explorer-Edition dem Kunden bereitstellt.

Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Art und Umfang der Leistung

Der Anbieter stellt sicher, dass nach Vertragsschluss auf den Servern seiner Infrastruktur die Software zur Nutzung für den Kunden unter Einhaltung der folgenden Bedingungen bereitsteht. Eine physische Programmkopie wird dem Kunden nicht übergeben.

Der geschuldete Softwaredienst gilt als bereitgestellt, wenn die Software auf den Servern des Rechenzentrums des Anbieters zum Zugriff über das öffentliche Telekommunikationsnetz/Internet bereitsteht.

Dem Kunden wird die Softwaredienstnutzung der jeweils aktuellen Version von Kasaia über das Internet während der Laufzeit dieses Vertrages ermöglicht.

Der Anbieter ermöglicht dem Kunden die Softwarenutzung am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der oder die Server mit der Software Kasaia stehen („Übergabepunkt“).

Der Anbieter schuldet nicht und haftet nicht für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden sowie seiner berechtigten Nutzer und dem Übergabepunkt des Anbieters.

Die Anzahl und Art der möglichen Nutzungszugänge richten sich nach den vereinbarten Lizenzarten und -volumina angenommenen Angebotes bei Vertragsabschluss.

§ 3 Technische Voraussetzungen zur Nutzung des Softwaredienstes

Voraussetzungen für die Nutzung der Software sind ein internetfähiger Rechner und eine Internetverbindung.

Je nach Art und Anzahl der Zugriffe auf die Software von Seiten des Kunden variiert die erforderliche Bandbreite und Latenzzeit dieser Internetverbindung, um sicherzustellen, dass die Software ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Für die Bestimmung und Realisierung dieser Parameter ist der Anbieter nicht verantwortlich.

Für die Nutzung der Software Kasaia ist ein Internet-Browser in einer aktuellen Version notwendig. Eine jeweils aktuelle Auflistung der unterstützten Browser sowie deren Versionen findet sich im Online-Handbuch der Software. Diese Auflistung kann sich im Laufe der Zeit verändern, da ältere Browser-Versionen nicht mehr unterstützt werden können. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine der gelisteten Versionen sich im Einsatz befindet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Unterstützung eines bestimmten Browsers in einer bestimmten Version.

Im Rahmen von Updates und/oder Upgrades der genannten Internet-Browser kann es zu vorübergehenden Inkompatibilitäten mit der Software und damit zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Software kommen. In diesem Fall hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass bis zur Herstellung der Kompatibilität die zuletzt kompatible Version des jeweiligen Browsers oder ein anderer Browser eingesetzt wird.

Der genutzte Internet-Browser muss während der Nutzung von Kasaia den Einsatz von Cookies und Popups für die Internet-Domäne von Kasaia zulassen, JavaScript aktiviert haben und den Download von Schriftarten freigegeben haben. Details zu den technischen Nutzungsvoraussetzungen finden sich ebenfalls im Online-Handbuch der Software. Diese Auflistung kann sich im Laufe der Zeit verändern. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die gelisteten Voraussetzungen erfüllt werden.

§ 4 Verfügbarkeit des Softwaredienstes

Der Anbieter gewährleistet die technische Verfügbarkeit von Kasaia am Übergabepunkt zur Nutzbarkeit durch den Kunden nach folgenden Kriterien.

Die Verfügbarkeit beträgt 98,5% im Jahresmittel, bezogen auf 06:00 – 00:00 Uhr (CET/CEST) täglich, sieben Tage die Woche und 95,0% in der übrigen Zeit.

Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Pflege zwischen 00.00 – 2.00 Uhr (CET/CEST) täglich sowie im Einzelfall notwendige, außerordentliche, im Voraus angekündigte Wartungsarbeiten außerhalb dieser Zeiten.

Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben.

Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen des Softwaredienstes unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen.

§ 5 Datensicherung

Die Nutzdaten des Kunden werden durch den Anbieter nach folgenden Sicherungsmustern und -intervallen gesichert:

  • kurzfristige Sicherung: 2-stündlich, zwischen 06:00 – 20:00 Uhr (CET/CEST), montags – freitags, vorgehalten für 8 Kalendertage
  • langfristige Sicherung: monatlich, am ersten des Monats, vorgehalten für 6 Monate

Die Sicherungsmuster und -intervalle können sich nach Maßgabe des Anbieters unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und unter Beibehaltung eines hohen Sicherungsniveaus ändern. Dem Kunden werden diese Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.

§ 6 Datenschutz und Datenverarbeitung im Auftrag

Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland und Europa gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

Die Leistungen nach diesem Vertrag werden vom Anbieter als Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden erbracht, soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogen sind.

Falls und soweit eine Datenverarbeitung im Auftrag vorliegt ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung entsprechend der jeweils gültigen Fassung der Vertragsvorlage des Anbieters zwingend abzuschließen.

Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

§ 7 Geheimhaltung

Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen nur die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Lizenzbereitstellung eindeutig ergibt.

Durch den Anbieter vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Nutzdaten des Kunden, sollte der Anbieter von diesen Kenntnis erlangen.

Diese Verpflichtungen bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit.

§ 8 Support und Dokumentation

Der Anbieter stellt einen Software-Support per E-Mail und/oder Telefon bereit.

Die Betriebszeiten für den Software-Support sind montags – freitags, 09:00 – 17:00 Uhr (CET/CEST), mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen am Betriebssitz des Anbieters, sowie nicht am 24.12. und 31.12.

Ein Support-Ticket wird ausschließlich per E-Mail an den Software-Support unter der E-Mail-Adresse: support@picture-gmbh.de ausgelöst. Eine telefonische Abstimmung erfolgt nach Ermessen des Software-Supports erst im Rahmen der Ticket-Bearbeitung.

Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.

Der Kunde ist verpflichtet bei der Lösung des Supportfalls nach bestem Wissen und Gewissen und mit den dafür notwendigen personellen und zeitlichen Ressourcen mitzuarbeiten.

Der Support übernimmt die folgenden Leistungen:

  • Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen
  • Entgegennahme und Bewertung von Feature-Wünschen
  • Beantwortung von Bedienungsfragen, die nicht von der aktuellen Dokumentation abgedeckt sind

Weitere Leistungen sind vom Support nicht abgedeckt und müssen vom Kunden nach Bedarf individuell angefordert und vergütet werden.

Der Anbieter stellt dem Kunden eine elektronische Anwenderdokumentation für Kasaia als online erreichbare Version zur Verfügung.

§ 9 Gewährleistung und Mängelbeseitigung

Der Anbieter beseitigt vom Kunden gemeldete Mängel gemäß den nachstehenden Bedingungen.

Der Anbieter beginnt spätestens nach Ablauf der Reaktionszeit mit der Analyse, Bestätigung und Beseitigung des gemeldeten Mangels. Die Reaktionszeit beträgt sechs Stunden nach Meldung des Mangels innerhalb der Betriebszeiten des Software-Supports.

Der Anbieter führt die Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln ausschließlich innerhalb der Betriebszeiten des Software-Supports durch.

Sofern eine Behebung innerhalb adäquater Zeit aufgrund technischer oder organisatorischer Komplexität nicht möglich ist, werden technische oder organisatorische Umgehungen („Work-Arounds“) entwickelt und angeboten, so dass der Kunde die gestörte Funktionalität in angemessener Weise nutzen kann.

Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Mängelbehebung verpflichtet, insbesondere durch detaillierte Beschreibung des Fehlers und der verwendeten Softwareumgebung.

Liegt ein vom Kunden gemeldeter Mangel des Programms nicht vor oder ist ein Fehler durch einen unsachgemäßen Umgang mit der Software durch den Kunden entstanden, ist der Anbieter berechtigt, den dadurch verursachten Aufwand gesondert abzurechnen.

§ 10 Haftung und Schadenersatz

Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

Der Anbieter haftet nicht für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

Im Übrigen ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

§ 11 Rechte und Einschränkungen des Kunden an der Softwarenutzung und den Nutzdaten

Der Kunde erhält an der jeweils zur Verfügung gestellten Version von Kasaia das einfache, nicht unterlizensierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht zur Nutzung.

Der Kunde darf Kasaia nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten oder seinen öffentlichen Auftrag innerhalb seiner Organisation nutzen.

Der Kunde ist berechtigt, Kasaia selbst und durch seine Angestellten/Beschäftigten zu nutzen, soweit diese durch ihn als berechtigte Nutzer registriert wurden. Die berechtigten Nutzer sind dem Anbieter namentlich eindeutig über die Nutzerverwaltung innerhalb von Kasaia zu benennen. Ein berechtigter Nutzer ist eine natürliche, eindeutig identifizierbare Person. Eine Ersetzung von berechtigten Nutzern durch andere Nutzer, die ebenfalls Angestellte des Kunden sind, ist, unter Einhaltung der in der Software hinterlegten Transferintervalle, möglich. Lizenznehmer gegenüber dem Anbieter ist ausschließlich der Kunde.

Eine Mehrfachnutzung von Nutzer-Accounts ist nicht gestattet. Jedem berechtigten Nutzer ist eine jeweils eindeutige E-Mail-Adresse zuzuordnen. Diese E-Mail-Adresse muss einer einzelnen natürlichen Person zugeordnet sein. Die Verwendung von E-Mail-Verteiler-Adressen ist nicht zulässig. Die Nutzung eines Nutzer-Accounts durch andere Personen, als die jeweils dem Nutzer-Account hinterlegte natürliche Person, ist nicht gestattet.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Kasaia ohne schriftliche Erlaubnis seitens des Anbieters über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Kasaia Dritten entgeltlich oder unentgeltlich, auf Dauer oder auf Zeit zugänglich zu machen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, ihre Funktionsweise durch Reverse Engineering zu untersuchen, zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden.

Alle Rechte an den Nutzdaten, die durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden entstehen, stehen ausschließlich dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Nutzdaten.

Das Kasaia-Modul “KGSt®-Dienstpostenbewertung” darf ausschließlich von KGSt®-Mitgliedern erworben und genutzt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass auf das Modul nur eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugreifen, die entsprechend über die KGSt®-Mitgliedschaft lizenziert dazu sind. Diese Einschränkung gilt auch für die Bereitstellung des Modules in einer Explorer-Edition. Die Beendigung einer KGSt®-Mitgliedschaft hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen.

Verletzt der Kunde die Regelungen zur Nutzung, kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf Kasaia und/oder die Nutzdaten sperren. In schweren Fällen kann eine solche Zugriffssperre auch ohne vorherige schriftliche Ankündigung gegenüber dem Kunden erfolgen.

§ 12 Pflichten des Kunden

Der Kunde hält die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsdaten geheim und schützt diese vor dem Zugriff durch Dritte, dies auch durch eine sichere Passwortwahl, regelmäßigen Passwortwechsel und vergleichbare Maßnahmen.

Die Leistung des Anbieters darf vom Kunden Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Der Kunde wird dem Anbieter sofort unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.

§ 13 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

Der Kunde ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Kasaia durch den Kunden oder berechtigter Nutzer beruhen oder die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Nutzdaten verbunden sind.

Schließen Kunde und Anbieter entsprechend der Regelungen dieses Vertrages einen zusätzlichen Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag (Auftragsdatenverarbeitung), so gelten die dort getroffenen Vereinbarungen erstrangig vor den Regelungen dieses Paragraphen.

Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

§ 14 Entgelt und Regelungen zum Vergütungsprozess

Für die zu erbringenden Leistungen seitens des Anbieters wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Die Höhe und Zahlungsweise richtet sich nach dem entsprechenden angenommenen Angebot, das Grundlage dieses Vertrages ist.

Vergütungen werden zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

Rechnungen werden nach den Richtlinien entsprechend des jeweils gültigen deutschen Steuerrechts sowie nach alleiniger Maßgabe der organisatorischen und technischen Richtlinien vom Anbieter erstellt.

Der Kunde akzeptiert die seitens des Anbieters vorgegebenen Abrechnungswege und Rechnungsformen und zahlt die Rechnung bargeldlos entsprechend der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziele.

Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet.

Der Anbieter kann nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit die Preise der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.

Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters oder nach dem entsprechenden individuellen Angebot.

§ 15 Kostenlose Explorer-Edition

Die Bereitstellung und Nutzung der Explorer-Edition von Kasaia ist für den Kunden unentgeltlich.

Eine Verpflichtung von Seiten des Anbieters zum Bereitstellen einer Explorer-Edition besteht nicht.

Eine Höchstnutzungsdauer wird nicht vereinbart. Der Kunde kann die Explorer-Edition grundsätzlich solange nutzen, wie es für den Entscheidungsfindungs- und Beschaffungsprozess der entgeltlichen Vollversion notwendig ist.

Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, die Explorer-Edition im echten, operativen Betrieb, in einem zeitlich sinnvollen Rahmen, einzusetzen und den vollen Funktionsumfang zur Erfüllung der betrieblichen und organisatorischen Aufgaben zu nutzen. Hiermit soll der Kunde sich am Echtsystem über den notwendigen Zeitraum von den Mehrwerten überzeugen können.

Der Kunde verpflichtet sich, die Explorer-Edition nicht für einen dauerhaften, operativen, unentgeltlichen Einsatz zu verwenden.

Während der kostenlosen Testphase bestehen keinerlei Gewährleistungs- und Haftungsansprüche.

Alle anderen Rechte, Pflichten und Vereinbarungen entsprechend dieses Vertrages bestehen ansonsten vollständig für den Kunden und den Anbieter.

§ 16 Laufzeit, Vertragsänderungen und Kündigung

Wird der Vertrag für eine bestimmte Mindestlaufzeit geschlossen, verlängert sich die Laufzeit nach Ablauf jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht vorher gekündigt wird.

Verträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit von 12 Monaten können mit einer Frist von 8 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten und mehr können mit einer Frist von 12 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Der Leistungsumfang kann während der Vertragslaufzeit jederzeit erweitert werden.

Eine rein mengenmäßige Erweiterung (Zubuchung von Lizenzen oder Zusatzmodulen) unter Beibehaltung der vereinbarten Preise und Vertragslaufzeit bedeutet eine Vertragsänderung und erfolgt durch Anpassung des bestehenden Vertrags sowie Zahlung der Mehrvergütung für diesen Zeitraum.

Verändern sich im Rahmen der Erweiterung neben Mengen auch Preise (z. B. durch Rabatte) und/oder Laufzeiten, so bedeutet die Änderung eine Vertragserneuerung mit neuen Konditionen und neuer Vertragslaufzeit.

Eine Reduzierung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich, sondern kann durch Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung der genannten Kündigungsfristen und eine anschließende Vertragserneuerung erfolgen.

Kündigungen bedürfen der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Die Explorer-Edition kann sowohl vom Kunden als auch vom Anbieter jederzeit und ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden.

Die Kündigung der Explorer-Edition bedarf lediglich der Textform.

§ 17 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln.

Nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraumes werden alle Nutzungsrechte, die dem Kunden übertragen worden sind, entzogen und der Anbieter sperrt den Zugang am Übergabepunkt des Rechenzentrums.

Der Anbieter wird die Nutzdaten des Kunden unverzüglich löschen.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter auf Anfrage des Kunden verpflichtet, die vom Kunden gespeicherten Nutzdaten über elektronische Fernübertragung in einem vom Anbieter spezifizierten Format des elektronischen Datenaustauschs zur Verfügung zu stellen.

Die entsprechende Anfrage des Kunden muss spätestens eine Woche vor Beendigung des Vertragsverhältnisses beim Anbieter in Textform eingehen, ansonsten ist der Anbieter berechtigt und aus Datenschutzgründen verpflichtet, die Nutzdaten des Kunden zu löschen.

§ 18 Höhere Gewalt

Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in der bislang gepflegten Form in Kenntnis zu setzen.

§ 19 Übertragung der Rechte und Pflichten

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Die anstehende Übertragung wird dem Kunden mindestens 30 Kalendertage vorher in Textform angezeigt.

§ 20 Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit der Vertrag in eine andere Sprache übersetzt wurde und dem Kunden zur Verfügung steht, ist für das Vertragsverhältnis die deutsche Sprachfassung maßgeblich. Dies gilt insbesondere, sofern zwischen der deutschen Sprachfassung und einer übersetzten Fassung Unstimmigkeiten oder Widersprüche bestehen.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.